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	<title>Kommentare zu: ALLRECHT &#8211; Allmächd!</title>
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	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
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		<title>Von: D.Ahrens</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/allrecht-allmachd/comment-page-1#comment-541</link>
		<dc:creator>D.Ahrens</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2005 17:59:03 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Abend Herr Kollege,

Da § 28 ARB (ich gehe angesichts Ihrer Schilderung mal davon aus, dass dieser versichert ist) das Erwerbsrisiko absichert, dürfte entscheidend sein, ob   Ihr Mandant hier mit einer anderen Firma einen gesonderten Vertrag geschlossen hat, oder ob die Sonderlackierung (Ist es eine Lackierung oder lediglich eine Werbebeschriftung mit Klebebuchstaben?) im Rahmen des eigentlichen Erwerbsvertrages mit verkauft wurde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend Herr Kollege,</p>
<p>Da § 28 ARB (ich gehe angesichts Ihrer Schilderung mal davon aus, dass dieser versichert ist) das Erwerbsrisiko absichert, dürfte entscheidend sein, ob   Ihr Mandant hier mit einer anderen Firma einen gesonderten Vertrag geschlossen hat, oder ob die Sonderlackierung (Ist es eine Lackierung oder lediglich eine Werbebeschriftung mit Klebebuchstaben?) im Rahmen des eigentlichen Erwerbsvertrages mit verkauft wurde.</p>
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