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	<title>Kommentare zu: Advocard zur Zahlung verurteilt</title>
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	<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-zur-zahlung-verurteilt</link>
	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 20:33:28 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: Stephan Schiebeck</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-zur-zahlung-verurteilt/comment-page-1#comment-30262</link>
		<dc:creator>Stephan Schiebeck</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 13:14:23 +0000</pubDate>
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		<description>Meine Mandantin hat von der Advocard aktuell eine Regulierungsablehnung betreffrend restliche Gebühren in Höhe von rund 1.600,00 € erhalten und zwar trotz vorangegangener Erteilung der unbegrenzten Deckungszusage zur Abwehr einer Forderung in Höhe von 40.000,00 €.

Sie soll sogar die nach Auffassung des Versicherers angeblich überzahlten 430,00 € zurückzahlen.

Sie hat sich mit ihrem nicht anwaltlich vertretenen Ex-Ehemann nach Einholung eines Verkehrswertgutachtens entsprechend dem notatiellen Ehevertrag auf die Bezahlung von (lediglich) 13.000,00 € und die Teilung des Sachverständigenhonarars geeinigt, ohne eine Kostenregelung zu treffen, anstatt die vom Gegener ursprünglich geforderten 40.000,00 € zu akzeptieren.

Sie hat durch den Vergleich weder auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch verzichtet noch hat sie durch ein Kostenzugeständnis ein Entgegnkommen in der Hauptsache erreicht.

Auch bei einem Prozeßvergleich wären die Kosten gem. § 92 Abs. 1 Alt.2 ZPO gegeneinander aufzuheben gewesen, weil sonst die sparsame Partei bestraft würde (Zöller, Zivilprozeßordnung, 25. Auflage, § 92 Rn 1 und: Fischer DRiZ 93,317).

Leider vertritt das LG Hamburg, Rechtspfleger 92, 317, eine andere Auffassung und die AdvoCard verfügt weder über eine  Berliner Niederlassung noch hatsie hat in Berlin einen Agenten, der freiwillig seine Wohnanschrift preisgibt, so dass trotz § 8 AKB als Gerichtsstand wohl nur Hamburg in Betacht kommt.

Die Mandantin wird die ANgelegneheit höchstinstanzlich klären lassen.

MfG RA Sch.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Mandantin hat von der Advocard aktuell eine Regulierungsablehnung betreffrend restliche Gebühren in Höhe von rund 1.600,00 € erhalten und zwar trotz vorangegangener Erteilung der unbegrenzten Deckungszusage zur Abwehr einer Forderung in Höhe von 40.000,00 €.</p>
<p>Sie soll sogar die nach Auffassung des Versicherers angeblich überzahlten 430,00 € zurückzahlen.</p>
<p>Sie hat sich mit ihrem nicht anwaltlich vertretenen Ex-Ehemann nach Einholung eines Verkehrswertgutachtens entsprechend dem notatiellen Ehevertrag auf die Bezahlung von (lediglich) 13.000,00 € und die Teilung des Sachverständigenhonarars geeinigt, ohne eine Kostenregelung zu treffen, anstatt die vom Gegener ursprünglich geforderten 40.000,00 € zu akzeptieren.</p>
<p>Sie hat durch den Vergleich weder auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch verzichtet noch hat sie durch ein Kostenzugeständnis ein Entgegnkommen in der Hauptsache erreicht.</p>
<p>Auch bei einem Prozeßvergleich wären die Kosten gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/92.html" target="_blank" title="&sect; 92 ZPO: Kosten bei teilweisem Obsiegen">§ 92 Abs. 1 Alt.2 ZPO</a> gegeneinander aufzuheben gewesen, weil sonst die sparsame Partei bestraft würde (Zöller, Zivilprozeßordnung, 25. Auflage, § 92 Rn 1 und: Fischer DRiZ 93,317).</p>
<p>Leider vertritt das LG Hamburg, Rechtspfleger 92, 317, eine andere Auffassung und die AdvoCard verfügt weder über eine  Berliner Niederlassung noch hatsie hat in Berlin einen Agenten, der freiwillig seine Wohnanschrift preisgibt, so dass trotz § 8 AKB als Gerichtsstand wohl nur Hamburg in Betacht kommt.</p>
<p>Die Mandantin wird die ANgelegneheit höchstinstanzlich klären lassen.</p>
<p>MfG RA Sch.</p>
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		<title>Von: T.S.</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-zur-zahlung-verurteilt/comment-page-1#comment-18523</link>
		<dc:creator>T.S.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Feb 2009 15:29:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rsv-blog.de/?p=709#comment-18523</guid>
		<description>Die rechtskräftige Verurteilung der Advocard zur Zahlung bedeutet nicht, dass dieser RSV daraus gelernt und sachgerechte Konsequenzen für die Regulierung gezogen hat.

Ein Jahr nach dem o.g. Urteil verweigert die Advocard in einem ähnlich gelagerten Fall - vollständiges, außergerichtliches Obsiegen ohne Einigung - willkürlich die Zahlung der Anwaltskosten trotz Deckungszusage.

Fazit: Der VN anheimstellen, die Advocard auf Freistellung, bzw. Zahlung der Anwaltskosten zu verklagen. Und die nachdrückliche Empfehlung, via Sonderkündigungsrecht wg. vertragsverletzender Zahlungsverweigerung sofort zu einem seriös regulierenden RSV zu wechseln. 
Schmerzhaft ist nur das Abwandern unzufriedener Beitragszahler.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die rechtskräftige Verurteilung der Advocard zur Zahlung bedeutet nicht, dass dieser RSV daraus gelernt und sachgerechte Konsequenzen für die Regulierung gezogen hat.</p>
<p>Ein Jahr nach dem o.g. Urteil verweigert die Advocard in einem ähnlich gelagerten Fall &#8211; vollständiges, außergerichtliches Obsiegen ohne Einigung &#8211; willkürlich die Zahlung der Anwaltskosten trotz Deckungszusage.</p>
<p>Fazit: Der VN anheimstellen, die Advocard auf Freistellung, bzw. Zahlung der Anwaltskosten zu verklagen. Und die nachdrückliche Empfehlung, via Sonderkündigungsrecht wg. vertragsverletzender Zahlungsverweigerung sofort zu einem seriös regulierenden RSV zu wechseln.<br />
Schmerzhaft ist nur das Abwandern unzufriedener Beitragszahler.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: T.S.</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-zur-zahlung-verurteilt/comment-page-1#comment-18521</link>
		<dc:creator>T.S.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Feb 2009 13:16:58 +0000</pubDate>
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		<description>Ein rechtskräftiges Urteil gegen die Advocard bedeutet nicht, dass dieser RSV daraus lernt oder sachgemäße Konsequenzen zieht.

Im Gegenteil, rund 1 Jahr danach verweigert die Advocard aktuell bei vergleichbarer Fallkonstallation - vollständiges außergerichtliches Obsiegen ohne Einigung - die Kostenerstattung trotz Deckungszusage.

Fazit: Der VN Klage auf Freistellung gegen die Advocard anheimstellen mit dem gutgemeinten Rat, via Sonderkündigungsrecht zu einem seriösen Anbieter zu wechseln. 
Schmerzempfindlich machen nur abwandernde Beitragszahler.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein rechtskräftiges Urteil gegen die Advocard bedeutet nicht, dass dieser RSV daraus lernt oder sachgemäße Konsequenzen zieht.</p>
<p>Im Gegenteil, rund 1 Jahr danach verweigert die Advocard aktuell bei vergleichbarer Fallkonstallation &#8211; vollständiges außergerichtliches Obsiegen ohne Einigung &#8211; die Kostenerstattung trotz Deckungszusage.</p>
<p>Fazit: Der VN Klage auf Freistellung gegen die Advocard anheimstellen mit dem gutgemeinten Rat, via Sonderkündigungsrecht zu einem seriösen Anbieter zu wechseln.<br />
Schmerzempfindlich machen nur abwandernde Beitragszahler.</p>
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	<item>
		<title>Von: AM</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-zur-zahlung-verurteilt/comment-page-1#comment-18249</link>
		<dc:creator>AM</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Feb 2009 18:34:22 +0000</pubDate>
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		<description>Komisch, sonst kassiert die HDI doch immer die Urteile ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Komisch, sonst kassiert die HDI doch immer die Urteile <img src='http://www.rsv-blog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: Jim</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-zur-zahlung-verurteilt/comment-page-1#comment-18198</link>
		<dc:creator>Jim</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 07:57:25 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist auch für die Versicherten sicher prächtig zu erfahren, dass die Versicherung die Gelder lieber gegen als für den Kunden ausgibt, aber dieser wird dann vielleicht in einem vergleichbaren Fall ohne klagenden Kunden wieder hereingeholt. ;-(</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist auch für die Versicherten sicher prächtig zu erfahren, dass die Versicherung die Gelder lieber gegen als für den Kunden ausgibt, aber dieser wird dann vielleicht in einem vergleichbaren Fall ohne klagenden Kunden wieder hereingeholt. ;-(</p>
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