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	<title>Kommentare zu: Advocard: Wessen Liebling?</title>
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	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
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		<title>Von: RA Tilman Winkler</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-wessen-liebling/comment-page-1#comment-5953</link>
		<dc:creator>RA Tilman Winkler</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jun 2007 13:09:04 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Kollege Schwartmann,

da nach Ihrer Schilderung die Versicherung nicht auf die Möglichkeit des Stichentscheides (auf Kosten der Versicherung) hingewiesen hatte, war nach § 158n S. 3 VVG die Deckungszusage im erbetenen Umfang als anerkannt zu werten. Die Berufung hätte daher eingelegt werden können.

Allerdings dürfte unabhängig davon ein Schadensersatzanspruch gegen die Versicherung bestehen; die Rechtsprechung des BGH hierzu (IV ZR 4/05) dürfte bekannt sein.

Mit den besten kollegialen Grüßen

Tilman Winkler</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Kollege Schwartmann,</p>
<p>da nach Ihrer Schilderung die Versicherung nicht auf die Möglichkeit des Stichentscheides (auf Kosten der Versicherung) hingewiesen hatte, war nach <a href="http://dejure.org/gesetze/VVG/158n.html" target="_blank">§ 158n S. 3 VVG</a> die Deckungszusage im erbetenen Umfang als anerkannt zu werten. Die Berufung hätte daher eingelegt werden können.</p>
<p>Allerdings dürfte unabhängig davon ein Schadensersatzanspruch gegen die Versicherung bestehen; die Rechtsprechung des BGH hierzu (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IV ZR 4/05" target="_blank" title="BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05: Versicherungsrecht - Vertragswidrige Verweigerung der Deckung: Ha...">IV ZR 4/05</a>) dürfte bekannt sein.</p>
<p>Mit den besten kollegialen Grüßen</p>
<p>Tilman Winkler</p>
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