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	<title>Kommentare zu: &#8220;AdvoCard ist DAVs Liebling&#8221; &#8211; und wem hilft das wirklich?</title>
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	<description>Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 18:06:26 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Angelika Runicke</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-ist-davs-liebling-und-wem-hilft-das-wirklich/comment-page-1#comment-43552</link>
		<dc:creator>Angelika Runicke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Oct 2011 22:55:03 +0000</pubDate>
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		<description>Schön das alles zu lesen. Bin gerade dabei, mir eine Rechtschutzversicherung zu suchen. Aber das was man hier liest überzeugt mich wieder einmal davon, dass Versicherungen nur gerne Geld nehmen aber dafür nichts geben. Wann wird angeschissen wo man dabei steht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Schön das alles zu lesen. Bin gerade dabei, mir eine Rechtschutzversicherung zu suchen. Aber das was man hier liest überzeugt mich wieder einmal davon, dass Versicherungen nur gerne Geld nehmen aber dafür nichts geben. Wann wird angeschissen wo man dabei steht.</p>
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		<title>Von: Rechtsanwalt Hansen</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-ist-davs-liebling-und-wem-hilft-das-wirklich/comment-page-1#comment-30301</link>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hansen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 18:26:59 +0000</pubDate>
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		<description>Advocard nicht mein Liebling,

Mandant hatte zusätzlichen Vermieterrechtsschutz abgeschlossen und Prämie pünktlich bezahlt.
Das Problem bestand darin, dass der Mandant dem Mieter bereits wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, dieser aber nicht auszog und mich daher beauftragte.
Die Advocard lehnte zielstrebig die Deckungsusage ab mit dem Hinweis, dass keine Vermieterrechtsschutz abgeschlossen sei.
Drei Schreiben weiter nachdem ich sämtliche Unterlagen vorgelegt hatte, gab es dann für die außergerichtliche Interessenswahrnehmung eine unbedingte Deckungszusage.
Ich habe mich dann entschieden, dem Mieter erneut als Anwalt zu kündigen, weil die erste vom Mieter ausgesprochene Kündigung möglicherweise unwirksam war.
Der Mieter zog dann auf die 2. Kündigung aus.
Ich stellte meine Rechnung bei der Advocard und 
bekam prompt trotz bereits erteilter Deckungszusage die Antwort, dass meine Rechnung nicht - noch nicht einmal die Beratung- bezahlt wird, weil der Mandant seinen Anspruch durchgesetzt habe.
Ein klärendes Gespräch mit der der SB der Versicherung war ergebnislos.
Mein Mandnat darf nun meine Rechnung von über 800 € selbst zahlen und/oder gegen seine Versicherung klagen.

Ich habe vor Ärger weitere graue Haare bekommen.

So kann das nicht gehen.


Rechtsanwalt Hansen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Advocard nicht mein Liebling,</p>
<p>Mandant hatte zusätzlichen Vermieterrechtsschutz abgeschlossen und Prämie pünktlich bezahlt.<br />
Das Problem bestand darin, dass der Mandant dem Mieter bereits wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, dieser aber nicht auszog und mich daher beauftragte.<br />
Die Advocard lehnte zielstrebig die Deckungsusage ab mit dem Hinweis, dass keine Vermieterrechtsschutz abgeschlossen sei.<br />
Drei Schreiben weiter nachdem ich sämtliche Unterlagen vorgelegt hatte, gab es dann für die außergerichtliche Interessenswahrnehmung eine unbedingte Deckungszusage.<br />
Ich habe mich dann entschieden, dem Mieter erneut als Anwalt zu kündigen, weil die erste vom Mieter ausgesprochene Kündigung möglicherweise unwirksam war.<br />
Der Mieter zog dann auf die 2. Kündigung aus.<br />
Ich stellte meine Rechnung bei der Advocard und<br />
bekam prompt trotz bereits erteilter Deckungszusage die Antwort, dass meine Rechnung nicht &#8211; noch nicht einmal die Beratung- bezahlt wird, weil der Mandant seinen Anspruch durchgesetzt habe.<br />
Ein klärendes Gespräch mit der der SB der Versicherung war ergebnislos.<br />
Mein Mandnat darf nun meine Rechnung von über 800 € selbst zahlen und/oder gegen seine Versicherung klagen.</p>
<p>Ich habe vor Ärger weitere graue Haare bekommen.</p>
<p>So kann das nicht gehen.</p>
<p>Rechtsanwalt Hansen</p>
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	<item>
		<title>Von: Karl Meier</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-ist-davs-liebling-und-wem-hilft-das-wirklich/comment-page-1#comment-18291</link>
		<dc:creator>Karl Meier</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Feb 2009 15:54:21 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist ja schön und gut, dass sich Advocard und der deutsche Anwaltsverein so gut verstehen. Aber das ist so erstaunlich durchaus nicht, kommen die Anwälte auf diese Weise ja so leichter zu Klienten. Wenn diese ihre Vollmacht erst einmal abgegeben haben, ist es dann ja deren Problem, dass sie einer Rechtsschutzversicherung gegenüberstehen, die Kunden nicht kennt, dafür um so mehr „Delinquenten“, als welche sie ihre Versicherungsnehmer in rüdem Ton behandelt. Dabei ist das Wort, das diese am häufigsten zu hören bekommen, „NEIN“, dann nämlich, wenn es darum geht, Kosten erstattet zu bekommen.
Da habe ich nun schon reichlich Erfahrung gesammelt.

1.	Abgeschlossen hatte ich eine „Vollrechtsschutzversicherung“. Mit diesem „Schutz“ im Rücken zog ich tapfer zum Anwalt, um gegen einen Mieter vorzugehen. Aber wie staunte ich, als die Advocard aus dem Vollrechtsschutz einen Nullschutz machte, indem sie mir mitteilte, Rechtsschutz für mich in der Eigenschaft als Vermieter bestehe nicht. Ich durfte also den Rechtsstreit selbst bezahlen, davon allein für die Beantwortung der läppischen Frage, ob ich als Vermieter das Recht hätte, die Mietwohnung zu betreten den satten Betrag von 150 €. Anwalt müsste man sein. Ich jedenfalls bekomme für ein lapidares „Nein“ nicht schon 150 €.
2.	Weil ich diese gefährliche Deckungslücke schliessen wollte, bat ich Advocard um ein Angebot für eine entsprechende Versicherung für Vermieter. Auf dieses Ansinnen erhielt ich volle 3 Monate keine Antwort. Erst ein Schreiben an die Geschäftsleitung liess die Herrschaften sich zu einem Angebot bequemen.
3.	Weil diese lange Hinhaltetaktik zu einem entsprechend späten Abschluss führte, ist die Advocard heute in der komfortablen Lage sich bei einem mittlerweile eingetretenen Schadensfall auf die Wartefrist von 3 Monaten zu berufen, die längst überschritten gewesen wäre, hätte man meine Anfrage den in Mitteleuropa entsprechenden Höflichkeitsregeln entsprechend bearbeitet. Es erübrigt sich, darauf hinzuweisen, dass man mich auf diese Wartefrist nie explizit hingewiesen hatte. Man glaubte, der Verweis ins Nirwana der AVB genüge.

Fazit: Sowohl bei den Anwälten als auch bei Advocard gilt der Grundsatz „Geld stinkt nicht, wenn man es bekommt, aber umso mehr, wenn es entweicht“.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ja schön und gut, dass sich Advocard und der deutsche Anwaltsverein so gut verstehen. Aber das ist so erstaunlich durchaus nicht, kommen die Anwälte auf diese Weise ja so leichter zu Klienten. Wenn diese ihre Vollmacht erst einmal abgegeben haben, ist es dann ja deren Problem, dass sie einer Rechtsschutzversicherung gegenüberstehen, die Kunden nicht kennt, dafür um so mehr „Delinquenten“, als welche sie ihre Versicherungsnehmer in rüdem Ton behandelt. Dabei ist das Wort, das diese am häufigsten zu hören bekommen, „NEIN“, dann nämlich, wenn es darum geht, Kosten erstattet zu bekommen.<br />
Da habe ich nun schon reichlich Erfahrung gesammelt.</p>
<p>1.	Abgeschlossen hatte ich eine „Vollrechtsschutzversicherung“. Mit diesem „Schutz“ im Rücken zog ich tapfer zum Anwalt, um gegen einen Mieter vorzugehen. Aber wie staunte ich, als die Advocard aus dem Vollrechtsschutz einen Nullschutz machte, indem sie mir mitteilte, Rechtsschutz für mich in der Eigenschaft als Vermieter bestehe nicht. Ich durfte also den Rechtsstreit selbst bezahlen, davon allein für die Beantwortung der läppischen Frage, ob ich als Vermieter das Recht hätte, die Mietwohnung zu betreten den satten Betrag von 150 €. Anwalt müsste man sein. Ich jedenfalls bekomme für ein lapidares „Nein“ nicht schon 150 €.<br />
2.	Weil ich diese gefährliche Deckungslücke schliessen wollte, bat ich Advocard um ein Angebot für eine entsprechende Versicherung für Vermieter. Auf dieses Ansinnen erhielt ich volle 3 Monate keine Antwort. Erst ein Schreiben an die Geschäftsleitung liess die Herrschaften sich zu einem Angebot bequemen.<br />
3.	Weil diese lange Hinhaltetaktik zu einem entsprechend späten Abschluss führte, ist die Advocard heute in der komfortablen Lage sich bei einem mittlerweile eingetretenen Schadensfall auf die Wartefrist von 3 Monaten zu berufen, die längst überschritten gewesen wäre, hätte man meine Anfrage den in Mitteleuropa entsprechenden Höflichkeitsregeln entsprechend bearbeitet. Es erübrigt sich, darauf hinzuweisen, dass man mich auf diese Wartefrist nie explizit hingewiesen hatte. Man glaubte, der Verweis ins Nirwana der AVB genüge.</p>
<p>Fazit: Sowohl bei den Anwälten als auch bei Advocard gilt der Grundsatz „Geld stinkt nicht, wenn man es bekommt, aber umso mehr, wenn es entweicht“.</p>
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		<title>Von: RAin Pichler</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-ist-davs-liebling-und-wem-hilft-das-wirklich/comment-page-1#comment-4228</link>
		<dc:creator>RAin Pichler</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Mar 2007 13:57:26 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde es sehr begrüßenswert, dass sich der DAV so für seine Mitglieder einsetzt und das Verhältnis Anwalt - RSV - Mandant stärkt. 

Als DAV Mitglied provitiert man von den ARGEs und  hervorragenden Fortbildungsmöglichkeiten. Man muss nicht zwangsläufig nen Fachanwaltstitel haben, um auf dem Gebiet qualifiziert zu sein. Ich finde es leibenswert, dass der DAV für seine Mitglieder den Kontakt zu den Rechtsschutzversicherers sucht, und wie hier die AdvoCard Versicheurng &quot;überzeugt&quot;, dass den Versicherungsnehmern durch kompetente persönliche und individuelle Rechtsberatung mehr geholfen wird als durch anonyme Anwaltshotlines: 
Hut ab - super Idee!!

Auch wenn Sie recht haben damit, dass die DAV-Mitgliedschaft nicht zwangsläufig ein Garant für Spezialistentum in dem Gebiet ist, finde ich diese Kooperation einen Schritt in die richtige Richtung</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde es sehr begrüßenswert, dass sich der DAV so für seine Mitglieder einsetzt und das Verhältnis Anwalt &#8211; RSV &#8211; Mandant stärkt. </p>
<p>Als DAV Mitglied provitiert man von den ARGEs und  hervorragenden Fortbildungsmöglichkeiten. Man muss nicht zwangsläufig nen Fachanwaltstitel haben, um auf dem Gebiet qualifiziert zu sein. Ich finde es leibenswert, dass der DAV für seine Mitglieder den Kontakt zu den Rechtsschutzversicherers sucht, und wie hier die AdvoCard Versicheurng &#8220;überzeugt&#8221;, dass den Versicherungsnehmern durch kompetente persönliche und individuelle Rechtsberatung mehr geholfen wird als durch anonyme Anwaltshotlines:<br />
Hut ab &#8211; super Idee!!</p>
<p>Auch wenn Sie recht haben damit, dass die DAV-Mitgliedschaft nicht zwangsläufig ein Garant für Spezialistentum in dem Gebiet ist, finde ich diese Kooperation einen Schritt in die richtige Richtung</p>
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		<title>Von: Rosemarie</title>
		<link>http://www.rsv-blog.de/advocard-ist-davs-liebling-und-wem-hilft-das-wirklich/comment-page-1#comment-4224</link>
		<dc:creator>Rosemarie</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Feb 2007 20:48:48 +0000</pubDate>
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		<description>Was los Melchior? Läufts schlecht, in sagen wir mal, WISMAR? ;)
Alles so gemein in den Kleinstädten, stimmts?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was los Melchior? Läufts schlecht, in sagen wir mal, WISMAR? <img src='http://www.rsv-blog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /><br />
Alles so gemein in den Kleinstädten, stimmts?</p>
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