„AdvoCard ist DAVs Liebling“ – und wem hilft das wirklich?

Wie einer Pressemitteilung des DAV vom 28.o2.2007 zu entnehmen ist
schließen der Deutsche Anwaltverein und die AdvoCard eine „Empfehlungsvereinbarung“

>>Anwaltschaft und AdvoCard gemeinsam gegen „Rechtsberatung light

Berlin/Hamburg. Der Deutsche Anwaltverein und die AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG kooperieren ab sofort im Rahmen einer exklusiven Empfehlungspartnerschaft. Mit dieser Vereinbarung dokumentieren beide Seiten ausdrücklich ihren Einsatz für die Sicherung höchstmöglicher Qualitätsstandards in der Rechtsberatung. DAV und AdvoCard betonen in diesem Zusammenhang, dass eine sinnvolle juristische Beratung meistens nur in der Kanzlei möglich sei. Die sich zunehmend verbreitende telefonische Rechtsberatung könne daher nicht das Mandantengespräch in der Kanzlei ersetzen.

„AdvoCard ist nicht nur Anwalts Liebling, sondern auch DAVs Liebling, denn AdvoCard empfiehlt die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des DAV als kompetente Ansprechpartner“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Im Gegenzug empfiehlt der DAV AdvoCard als qualitäts- und serviceorientierten Versicherer.

Dr. Karsten Eichmann, Vorstandsvorsitzender der AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG, unterstreicht die Vorteile der Kooperation für AdvoCard Kunden: „Die Empfehlung durch den DAV gibt unseren Kunden zusätzliche Gewissheit, für den Schadenfall bestmöglich abgesichert zu sein. Wir unsererseits vertrauen auf die hohe Kompetenz der DAV-Anwälte und überlassen deshalb der Anwaltschaft grundsätzlich die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits. … << Die Skepsis gegen die von vielen Rechtsschutzversicherern angebotene telefonische Rechtsberatung ist sicherlich durchaus begründet. Aber ansonsten - ohne irgendeinem Kollegen zu nahe treten zu wollen - klingt das Ganze doch nach einer ziemlichen Luftnummer: Wenn die AdvoCard meint: "Wir unsererseits vertrauen auf die hohe Kompetenz der DAV-Anwälte", klingt das doch so, als ob die DAV-Mitgliedschaft irgendein Qualitätsmerkmal wäre - ist sie aber nicht! Jede(r) in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt / Rechtsanwältin kann Mitglied im DAV werden, besondere Qualifikation ist hierfür weder erforderlich noch wird sie in irgendeiner Weise überprüft. Eher ein Qualitätsmerkmal ist da schon die Fachanwaltschaft: Um diesen Titel zu er- und behalten, muss man einen erheblichen Teil seiner Tätigkeit dem betreffenden Rechtsgebiet gewidmet haben, entsprechende Nachweise umfangreicher außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit erbringen, fachbezogene Prüfungen absolvieren und jährliche Fortbildung nachweisen. Nun einmal angenommen, ein Mandant sucht Rechtsrat in einem bestimmten Rechtsgebiet (z.B. Verkehrsrecht) und ruft daher bei AdvoCard an. Ferner unterstellt, in dem betreffenden (kleineren) Ort gibt es einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der nicht im DAV ist und einen, der zwar nicht Fachanwalt ist, dafür aber im DAV (und vielleicht schwerpunktmäßig z.B. Arbeitsrechter). Will AdvoCard dem Mandanten dann ernsthaft den DAV-Anwalt empfehlen???

5 Responses to “„AdvoCard ist DAVs Liebling“ – und wem hilft das wirklich?”

  1. anonymisiert sagt:

    Was los Melchior? Läufts schlecht, in sagen wir mal, WISMAR? 😉
    Alles so gemein in den Kleinstädten, stimmts?

  2. anonymisiert sagt:

    Ich finde es sehr begrüßenswert, dass sich der DAV so für seine Mitglieder einsetzt und das Verhältnis Anwalt – RSV – Mandant stärkt.

    Als DAV Mitglied provitiert man von den ARGEs und hervorragenden Fortbildungsmöglichkeiten. Man muss nicht zwangsläufig nen Fachanwaltstitel haben, um auf dem Gebiet qualifiziert zu sein. Ich finde es leibenswert, dass der DAV für seine Mitglieder den Kontakt zu den Rechtsschutzversicherers sucht, und wie hier die AdvoCard Versicheurng „überzeugt“, dass den Versicherungsnehmern durch kompetente persönliche und individuelle Rechtsberatung mehr geholfen wird als durch anonyme Anwaltshotlines:
    Hut ab – super Idee!!

    Auch wenn Sie recht haben damit, dass die DAV-Mitgliedschaft nicht zwangsläufig ein Garant für Spezialistentum in dem Gebiet ist, finde ich diese Kooperation einen Schritt in die richtige Richtung

  3. anonymisiert sagt:

    Es ist ja schön und gut, dass sich Advocard und der deutsche Anwaltsverein so gut verstehen. Aber das ist so erstaunlich durchaus nicht, kommen die Anwälte auf diese Weise ja so leichter zu Klienten. Wenn diese ihre Vollmacht erst einmal abgegeben haben, ist es dann ja deren Problem, dass sie einer Rechtsschutzversicherung gegenüberstehen, die Kunden nicht kennt, dafür um so mehr „Delinquenten“, als welche sie ihre Versicherungsnehmer in rüdem Ton behandelt. Dabei ist das Wort, das diese am häufigsten zu hören bekommen, „NEIN“, dann nämlich, wenn es darum geht, Kosten erstattet zu bekommen.
    Da habe ich nun schon reichlich Erfahrung gesammelt.

    1. Abgeschlossen hatte ich eine „Vollrechtsschutzversicherung“. Mit diesem „Schutz“ im Rücken zog ich tapfer zum Anwalt, um gegen einen Mieter vorzugehen. Aber wie staunte ich, als die Advocard aus dem Vollrechtsschutz einen Nullschutz machte, indem sie mir mitteilte, Rechtsschutz für mich in der Eigenschaft als Vermieter bestehe nicht. Ich durfte also den Rechtsstreit selbst bezahlen, davon allein für die Beantwortung der läppischen Frage, ob ich als Vermieter das Recht hätte, die Mietwohnung zu betreten den satten Betrag von 150 €. Anwalt müsste man sein. Ich jedenfalls bekomme für ein lapidares „Nein“ nicht schon 150 €.
    2. Weil ich diese gefährliche Deckungslücke schliessen wollte, bat ich Advocard um ein Angebot für eine entsprechende Versicherung für Vermieter. Auf dieses Ansinnen erhielt ich volle 3 Monate keine Antwort. Erst ein Schreiben an die Geschäftsleitung liess die Herrschaften sich zu einem Angebot bequemen.
    3. Weil diese lange Hinhaltetaktik zu einem entsprechend späten Abschluss führte, ist die Advocard heute in der komfortablen Lage sich bei einem mittlerweile eingetretenen Schadensfall auf die Wartefrist von 3 Monaten zu berufen, die längst überschritten gewesen wäre, hätte man meine Anfrage den in Mitteleuropa entsprechenden Höflichkeitsregeln entsprechend bearbeitet. Es erübrigt sich, darauf hinzuweisen, dass man mich auf diese Wartefrist nie explizit hingewiesen hatte. Man glaubte, der Verweis ins Nirwana der AVB genüge.

    Fazit: Sowohl bei den Anwälten als auch bei Advocard gilt der Grundsatz „Geld stinkt nicht, wenn man es bekommt, aber umso mehr, wenn es entweicht“.

  4. anonymisiert sagt:

    Advocard nicht mein Liebling,

    Mandant hatte zusätzlichen Vermieterrechtsschutz abgeschlossen und Prämie pünktlich bezahlt.
    Das Problem bestand darin, dass der Mandant dem Mieter bereits wegen Eigenbedarfs gekündigt hatte, dieser aber nicht auszog und mich daher beauftragte.
    Die Advocard lehnte zielstrebig die Deckungsusage ab mit dem Hinweis, dass keine Vermieterrechtsschutz abgeschlossen sei.
    Drei Schreiben weiter nachdem ich sämtliche Unterlagen vorgelegt hatte, gab es dann für die außergerichtliche Interessenswahrnehmung eine unbedingte Deckungszusage.
    Ich habe mich dann entschieden, dem Mieter erneut als Anwalt zu kündigen, weil die erste vom Mieter ausgesprochene Kündigung möglicherweise unwirksam war.
    Der Mieter zog dann auf die 2. Kündigung aus.
    Ich stellte meine Rechnung bei der Advocard und
    bekam prompt trotz bereits erteilter Deckungszusage die Antwort, dass meine Rechnung nicht – noch nicht einmal die Beratung- bezahlt wird, weil der Mandant seinen Anspruch durchgesetzt habe.
    Ein klärendes Gespräch mit der der SB der Versicherung war ergebnislos.
    Mein Mandnat darf nun meine Rechnung von über 800 € selbst zahlen und/oder gegen seine Versicherung klagen.

    Ich habe vor Ärger weitere graue Haare bekommen.

    So kann das nicht gehen.

    Rechtsanwalt Hansen

  5. anonymisiert sagt:

    Schön das alles zu lesen. Bin gerade dabei, mir eine Rechtschutzversicherung zu suchen. Aber das was man hier liest überzeugt mich wieder einmal davon, dass Versicherungen nur gerne Geld nehmen aber dafür nichts geben. Wann wird angeschissen wo man dabei steht.