AdvoCard – April, April!

In einer „Atlanticlux-Sache“ vertrete ich Eheleute, die beide Opfer von Vermittlern dieser tollen Versicherungen geworden sind. Also entsprechende Kostendeckungsanfrage wegen der Forderungsabwehr an AdvoCard. die Kostendeckungszusage kommt dann auch – wenn auch erst nach nochmaliger Erinnerung.

Dann Rechnung an AdvoCard – und schon geht die Fragerei los. Wieso zwei Rechnungen? O.K., es mag im ersten Schreiben nicht hinreichend deutlich geworden sein. Also, es geht um beide Eheleute, jeder hat eine Versicherung abgeschlossen, für welche die Gegenseite Zahlung fordert, also zwei Fälle.

Die nächste Frage von AdvoCard: „Vorliegend werden Beträge durch Sie zurückgefordert. Wir sehen nicht, dass eine einheitliche Rückforderung ausgeschlossen ist. Die Ansprüche können doch auch in einer Klage geltend gemacht werden. …“

Hä? Wer lesen kann … Also nochmals die gesamte Sachlage Stück für Stück dargestellt. Es geht nicht um aktive Forderungen, sondern um Forderungsabwehr!

Jetzt zieht AdvoCard die Trumpfkarte:

Wir weisen darauf hin, dass eine Zahlungsaufforderung für Frau xyz bislang nicht vorgelegt wurde. Unabhängig davon, können wir Kostenschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Frau xyzs nicht zusagen, da sie über den vorliegenden Vertrag nicht versichert ist. Herr xyz hat den Single-Tarif versichert.

Herzlichen Glückwunsch! Und was soll dann diese ganze sinnlose Korrespondenz? Hätte man das nicht gleich mitteilen und nur die eine Gebührennote ausgleichen können?

8 Responses to “AdvoCard – April, April!”

  1. anonymisiert sagt:

    Mann o mann. Ist das ein Witz oder was? Gut das ich nicht bei denen bin.

  2. anonymisiert sagt:

    Nun ja, so ganz unverständlich scheint mir die Reaktion der Advocard hier nicht zu sein:

    Hätte man nicht gleich mitteilen können, dass es um die Abwehr von Forderungen aus zwei separaten Verträgen geht?

    Dann wäre die Zusage von vornherein auf die Interessenwahrnehmung für den allein versicherten Ehemann beschränkt und die spätere Honorarnote sofort beglichen worden, ohne dass noch weiterer Schriftwechsel notwendig geworden wäre. Es hätte zudem auch keine Rolle mehr gespielt, ob es sich nun um die Geltendmachung oder die Abwehr einer Forderung gehandelt hat.

    Aus diesem Blickwinkel kann man es halt auch mal betrachten.

  3. anonymisiert sagt:

    @ Rechtsschutzversicherter:

    Das wurde mitgeteilt, bzw. spätestens mit dem 2. Schreiben nochmals verdeutlicht, s.o. Spätestens danach war jede weitere Frage überflüssig.

  4. anonymisiert sagt:

    Also meine Freundin arbeitet bei einem Anwalt. Die hat mir geraten, mach alles, aber nimm nie diese Rechtsschutzversicherung! Mal abgesehen davon, andere kündigen zwar, wenn man zu viele Sachverhalte meldet (so 2-3). Aber Ad…card wäre der größte…, der sich quer stellt, wenn es um Kostenerfüllung geht. Alles andere als „Anwalts Liebling“.

  5. anonymisiert sagt:

    Atlanticlux?

    Siehe jüngst hier:

  6. anonymisiert sagt:

    @RA Melchior
    ich bin Versicherungsmakler und kenne die Atlanticlux namentlich. Mich würde – völlig wertfrei von meiner Seite – die Begründung Ihrer EInschätzung: „…dieser tollen Versicherung.“ interessieren. Nach meinem Kenntnisstand soll das ein ordentliches Produkt sein und die Idee Produkt von Bezahlung zu trennen halte ich für sehr transparent.

    Die Einschätzungen zur Advocard teile ich aufgrund von Erfahrungen die Kunden machen mussten. Teilweise üble Abwicklungspraktiken! Selbst verkaufe ich diese Gesellschaft nicht.
    Grüße aus Hannover

  7. anonymisiert sagt:

    @ Michael Liskow:

    Die Antwort finden Sie hier.