Advocard: 50 Euro Wechselprämie

Wir haben in einer recht komplizierten Bußgeldsache die Verteidigung mit der Advocard abgerechnet. Der Versicherer schickt uns einen Zweizeiler zurück:

Wir haben aufgrund Ihrer Ausführungen die Mittelgebühren um 20 % erhöht.

Mir scheint, der Versicherer überschätzt sich maßlos. In welcher Höhe Gebühren abgerechnet werden und wer hier wie erhöht, obliegt nicht so irgendeinem Sachbearbeiter dieses Rechtsschutzkaumversicherers. Sondern allein dem Anwalt. So will es jedenfalls der Gesetzgeber.

Ich werde nun den Rest beim Mandanten abrechnen und überlege, ihm 50 Euro zu erstatten, wenn er diesem Versicherer die Kündigung des Vertrages schickt.

So eine Provision zahlt der Versicherer ja auch, wenn ein irregeleiteter Anwalt seinem Mandanten rät, sich bei der Advorcard zu versichern.

3 Responses to “Advocard: 50 Euro Wechselprämie”

  1. anonymisiert sagt:

    Wenn die tats erhöht haben, warum dann beschwehren…..wird aber wohl nicht so gemeint sein, oder ? Das wäre sonst doch glatt ein Tag zum Feiern.

  2. anonymisiert sagt:

    Nachdem „der Rest beim Mandanten abgerechnet“ werden muss, hatte RA Hoenig die Mittelgebühr wohl mehr als 20% erhöht gehabt (und den hier veröffentlichten Sachverhalt zum Ausgleich um 20% gekürzt ;-)). Es wäre auch das erste (mir bekannte) Mal, dass eine Rechtsschutzversicherung mehr zahlt, als verlangt wird…

  3. anonymisiert sagt:

    Die Advocard WAR mal Rechtsanwalt´s Liebling. Die Zeiten sind lange vorbei. Vor Jahren bestand der gute Unterschied zu anderen RS-Versicherern darin, dass ziemlich zügig und ohne unnötige Nachfragen auf Deckungszusagen reagiert wurde. Wie gesagt: Das WAR einmal. Heute hat sich die Advocard dem unsinnigen Treiben von ARAG, D.A.S., ROLAND, OERAG usw.angeschlossen. Etwas besser: Allianz, ADAC, HUK (von Regionalbüro zu Regionalbüro allerdings verschieden, mal Hopp, mal Top). Es sind halt trotz allem Versicherungen und was von denen zu halten ist, wissen wir ja. gez. Nitz, RA