ADAC-Rechtsschutz – einmal vorbildlich!

Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla freut sich, über den ADAC etwas Positives berichten zu können:

Wir vertreten eine beim ADAC-Rechtsschutz versicherte Mandantin in einer Verkehrszivilsache. Die Deckungsanfrage geht am 18.06.2008 per Fax an den ADAC, schon am 19.06.2008 geht die Deckungszusage per Fax ein. Noch am selben Tag (Donnerstag) wird das Anspruchsschreiben gefertigt und der Gegenseite zugesendet. Der ADAC erhält die Rechnung und eine Kopie des Anspruchsschreibens. Am 23.06.2008 (Montag) geht der volle Rechnungsbetrag auf dem Konto eines zufriedenen Anwalts ein. Zum Wohlgefallen aller Beteiligten ohne lästige Rückfragen, unberechtigte Kürzungen und vor allem in einer Geschwindigkeit, an der ARAG, D.A.S. (und wohl auch andere) sich ein Beispiel nehmen sollten. Freunde, warum schafft es der ADAC und Ihr nicht? Unsere bislang positiven Erfahrungen mit dem ADAC kann ich wiederum nur bestätigen.

Ein Lob aus München nach München! So kann man arbeiten.

Darüber freut sich auch die Redaktion des RSV-Blog, die doch immer öfter von positiven Erfahrungen im Umgang mit diesem Versicherer hört und berichten kann. Es ist zu hoffen, daß sich dieser Trend beim ADAC stabilisiert.

2 Responses to “ADAC-Rechtsschutz – einmal vorbildlich!”

  1. anonymisiert sagt:

    Diesem Beitrag kann ich mich ausdrücklich anschließen.

    Offensichtlich ist sich der ADAC seiner Stellung als Versicherer für Kraftfahrer durchaus bewußt. Ohne lästiger Nachfragen, zumindest nicht solcher mit allenfalls Unterhaltungswert, kommt der abgerechnete Vorschuß nach § 9 RVG in erstaunlich kurzer Zeit.

    Die Sachbearbeitung will nicht mit Schriftsätzen bombardiert werden, damit es am Ende nicht heißt, „….um die Angemessenheit der Abrechnung anhand der Kriterien gem. § 14 RVG beurteilen zu können, bitten wir um Zusendung Ihrer Einlassungen, etc.“

    Leider ist aber auch in verschiedenen Fällen anderweitig die Beobachtung zu machen, dass man wohl die Informationspost ungelesen wegschmeißt. Denn sonst wäre nicht erklärbar, warum – trotz ständiger Information per Copie über den Ablauf – anläßlich der Schlußabrechnung immer noch Informationswünsche bestehen.

    Auf Kosteneinstandsanfragen wird nach ca. 3 Wochen geantwortet, dass angeblich die oder jene Beilage nicht beigefügt war (gut, kann ja mal vorkommen -nobody is perfect-. Aber warum das 3 Wochen dauert, bis die Schnecke ihre Fühler aus dem Schneckenhaus streckt und moniert. Bei uns geht das noch am Tag des Eingangs, spätestens am folgenden Arbeitstag an den Absender).

    Der neueste Gag ist der, das diejenigen, die sowieso das bestehende Gebührensystem nicht respektieren, erst gar nicht auf Kosteneinstandszusagen antworten ……

  2. anonymisiert sagt:

    @ RA Witopil: Ein Frist von 3 Wochen ist etwas übertrieben. Bei mir ging nach 1 Woche ein Nachricht ein.