ADAC kürzt phantasievoll!

Wir haben eine Mandantin wegen des Vorwurfes des Einfahrens in die Umweltzone ohne Plakette erfolgreich verteidigt. Daß dieser Verstoß im allegemeinen 40,00 € und einen Punkt kostet, dürfte hinlänglich bekannt sein. Nicht jedoch dem ADAC, was an folgendem Schriftwechsel offenbar wird:

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Angewiesen sind:
VV-Nr. 5100 Owi—Grundgebühr          50,00 EUR
VV-Nr, 5101 Verfahrensgebühr            40,00 EUR
VV-Nr, 5115 Erledigungsgebühr          55,00 EUR
VV-Nr. 7002 Postentgelt pauschal       20,00 EUR
VV-Nr, 7000 Kopien                               5,50 EUR
VV-Nr, – Weitere Kosten                       12,00 EUR
VV-Nr, 7008 Mehrwertsteuer 19,0 %     32,59 EUR
Summe                                                216,09 EUR

Wählten Sie zutreffende Gebührentatbestände?

Wir gehen lediglich von einer Owi-Sache unter € 35,– aus?

Unwissenheit, oder beweist der sonst so dröge ADAC neuerdings Phantasie beim kürzen?

Unsere Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihr obligatorisches Gebührenkürzungsfax vom 25.9.08.

Ein Blick auf den Ihnen vorliegenden Anhörungsbogen, insbesondere auf die Normenkette des Verstoßes und der Zitierung des BKat hätte Ihnen aufgezeigt, daß der Vorwurf punktebedroht ist und demzufolge mit mindestens 40,00 € bemessen wird.

Gerne klären wir Sie weiter auf und teilen Ihnen mit, daß der Verstoß mit 40,00 € und einem Punkt bedroht ist.
In künftigen Fällen können Sie vorher gerne auf unserer Website vorbeischauen, wo die gängigen Verkehrsverstöße “ so auch dieser “ mit ihrer Rechtsfolge verzeichnet sind.

Insoweit haben wir die Gebühren korrekt berechnet und sehen nunmehr deren Ausgleich bis zum 2.10.08 entgegen.

Wir erlauben uns, über Ihre diesmal phantasievolle Regelkürzung auf www.rsv-blog.de zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Handschumacher,
– Rechtsanwalt –

Es bleibt abzuwarten, auf welche abenteuerliche Begründung der ADAC seine Kürzung jetzt stützen wird….

One Response to “ADAC kürzt phantasievoll!”

  1. anonymisiert sagt:

    …Daß dieser Verstoß im allegemeinen 40,00 € und einen Punkt kostet, dürfte hinlänglich bekannt sein….

    Was war den nun als Bußgeld angesetzt?